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AGB

  • Bei der Online-Buchung gehen beide Parteien einen Engagement-Vertrag ein.

  • Bei Rücktritt vom Vertrag ist der zurücktretende Teil zum Ersatz des verursachten Schadens verpflichtet, wobei als Schadengrenze die Gagenhöhe gilt. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

  • Im Falle von höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen (z.B. Veranstaltungsverbot wegen COVID-19) erlischt dieser Vertrag entschädigungslos. Falls die Gage bereits mit Kreditkarte bezahlt worden ist, wird diese per Überweisung zurückerstattet - abzüglich Kreditkartengebühren von 2.5 %.

  • Die bei Auftragserteilung vereinbarte Auftrittszeit ist für beide Parteien verbindlich. Verlängerungen werden mit CHF 100 pro angebrochene Stunde verrechnet.

  • Die bei Auftragserteilung vereinbarte Zuschauerzahl ist verbindlich. Bei Events ab 70-200 Personen wird eine Technikpauschale von CHF 150 verrechnet. Bei Events mit über 200 Personen ist eine Offerte einzuholen. 

  • Schlechte Witterung, Besuchermangel, fehlende Bewilligungen etc. gelten nicht als höhere Gewalt - der Veranstalter hat Vorkehrungen zu treffen. Bei Pächterwechsel behält der Vertrag seine Gültigkeit.

  • Sämtliche Urheberrechte liegen beim Künstler. Videoaufnahmen sind untersagt. Fotogafieren ist gestattet.

  • Gerichtsstand ist Zürich.

 

Unterengstringen, 4.2.2021

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