AGB
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Bei der Online-Buchung gehen beide Parteien einen Engagement-Vertrag ein.
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Bei Rücktritt vom Vertrag ist der zurücktretende Teil zum Ersatz des verursachten Schadens verpflichtet, wobei als Schadengrenze die Gagenhöhe gilt. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
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Im Falle von höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen (z.B. Veranstaltungsverbot wegen COVID-19) erlischt dieser Vertrag entschädigungslos. Falls die Gage bereits mit Kreditkarte bezahlt worden ist, wird diese per Überweisung zurückerstattet - abzüglich Kreditkartengebühren von 2.5 %.
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Die bei Auftragserteilung vereinbarte Auftrittszeit ist für beide Parteien verbindlich. Verlängerungen werden mit CHF 100 pro angebrochene Stunde verrechnet.
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Die bei Auftragserteilung vereinbarte Zuschauerzahl ist verbindlich. Bei Events ab 70-200 Personen wird eine Technikpauschale von CHF 150 verrechnet. Bei Events mit über 200 Personen ist eine Offerte einzuholen.
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Schlechte Witterung, Besuchermangel, fehlende Bewilligungen etc. gelten nicht als höhere Gewalt - der Veranstalter hat Vorkehrungen zu treffen. Bei Pächterwechsel behält der Vertrag seine Gültigkeit.
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Sämtliche Urheberrechte liegen beim Künstler. Videoaufnahmen sind untersagt. Fotogafieren ist gestattet.
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Gerichtsstand ist Zürich.
Unterengstringen, 4.2.2021